Allgemeine Geschäftsbedingungen
DER H+S ZAUNTECHNIK GMBH
A) VERBRAUCHER B2C / Stand 18.04.2019
1) Geltungsbereich
Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen an Verbraucher iSd KSchG gelten nachstehende Bedingungen. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Webshop der H+S Zauntechnik GmbH richtet sich ausschließlich an Kunden aus Österreich.
2) Vertragsabschluss
Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot an die H+S Zauntechnik GmbH dar, einen Vertrag zu schließen.
Bei einer Bestellung im Webshop erhält der Kunde per Email eine Bestellbestätigung, bzw. kann der Bestelltext ausgedruckt werden. Die H+S Zauntechnik GmbH nimmt das Angebot des Kunden durch den Versand der Auftragsbestätigung und/oder den Versand der bestellten Ware an; auf diese Weise kommt der Kaufvertrag zwischen der H+S Zauntechnik GmbH und dem Kunden zustande.
3) Information gemäß Verbraucherrechte- Richtlinie / Widerrufsrecht
Folgende Bedingungen gelten für Vertragsabschlüsse der H+S Zauntechnik GmbH mit Konsumenten in Anpassung an das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz VRUG, BGBl I Nr. 33/2014:
Information
Gemäß § 5a KSchG informieren wir alle unsere Privatkunden vor Vertragsabschluss per Angebot/Auftragsbestätigung/AGB über:
- die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung
- unsere Firma, Telefonnummer, Anschrift unserer Niederlassung
- den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung inkl. aller Steuern und Abgaben und alle anfallenden Liefer- und Versandkosten
- die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie den Zeitraum, in dem die Ware/Dienstleistung erbracht wird
- Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bzw. allfällige Garantien
Rücktritt vom Vertrag/Widerruf
Privatkunden, mit welchen wir Verträge im Fernabsatz, Internet-Handel, Online-Handel, Webshop, Versandhandel, per Email oder außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten abschließen haben ein Recht auf Rücktritt (Widerrufsrecht) vom Vertrag*.
Davon ausgenommen sind Verträge gemäß § 18 FAGG, insbesondere Verträge über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, oder Verträge über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Kunde uns ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung der Arbeiten aufgefordert hat.
* W I D E R R U F S B E L E H R U N G :
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat/haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (H+S Zauntechnik GmbH., 8074 Raaba- Grambach, Gustinus- Ambrosi- Straße 1-3, shop@hs-zaun.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB. per Brief, Telefax, Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Bitte geben Sie dabei unbedingt Ihren Namen und die Auftragsbestätigungsnummer an, damit wir Ihren Widerruf eindeutig zuordnen können und nutzen Sie dafür unser Widerrufsformular, welches auf unserer Homepage zum Download bereit steht.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Hin- Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an H+S Zauntechnik GmbH, 8074 Raaba-Grambach, Gustinus-Ambrosi-Straße 1-3 zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. In diesem Fall haben Sie ein angemessenes Entgelt für die Benutzung einschließlich einer Entschädigung für eine damit einhergehende Minderung des gemeinen Wertes zu zahlen, bzw. wird Ihnen dieses Entgelt vom Erstattungsbetrag abgezogen.
4) Zahlungsbedingungen / Zahlungs- Annahmeverzug / Mahnspesen
Alle Warenlieferungen sind sofort bei Empfang der Ware in bar ohne Abzug zu bezahlen. Wurde ein Kauf auf Rechnung vereinbart, so ist diese sofort nach Erhalt ohne Abzug eines Skontos zur Zahlung fällig. Ebenfalls hat der Kunde allfällige Fahrt- oder Transportkosten innerhalb der zuvor angeführten bzw. anderweitig vereinbarten Frist zu bezahlen.
Wurde schriftlich eine Teilzahlung vereinbart, so ist der Verkäufer berechtigt, den gesamten Kaufpreis sofort einzufordern, wenn der Kunde mit einer Rate im Rückstand ist und er diesen zuvor unter Androhung des Terminverlustes und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen gemahnt hat.
Der Zahlungsverzug des Kunden führt im Übrigen dazu, dass der Verkäufer unter den zuvor angeführten Modalitäten berechtigt ist, sämtliche anderen Forderungen gegenüber diesem Käufer fällig zu stellen.
Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 4% gefordert. Weiter verpflichtet sich der Kunde, anfallende Mahnspesen in Höhe von € 15.– pro Mahnschreiben bzw. die notwendigen Inkassogebühren einer anwaltlichen Vertretung entsprechend dem RATG zu tragen.
Sämtliche Rabatte bzw. Nachlässe gelten nur bei fristgerechter Bezahlung.
Für Bestellungen im Webshop ist nur eine Zahlung per Vorauskasse oder Kreditkarte möglich.
Wird die bestellte Ware nicht sofort abgeholt bzw. ungerechtfertigter Weise nicht übernommen, so hat der Verkäufer das Recht, nach seiner Wahl entweder die Ware bei sich auf Gefahr des Kunden unter Anrechnung einer Lagergebühr in der Höhe von 3% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Monat (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) einzulagern und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder unter Setzung einer Nachfrist nach 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen Dritten weiterzuverkaufen, wobei in diesem Falle der Kunde eine sofort fällige Stornogebühr in der Höhe von 20% des Bruttokaufpreises zu bezahlen hat.
5) Eigentumsvorbehalt
Bis der Kaufpreis inklusive sämtlicher Nebengebühren bzw. Spesen anfechtungsfest in der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Verkäufers eingelangt ist, bleiben die gelieferten Waren im alleinigen und unbeschränkten Eigentum des Verkäufers. Sie sind dem Kunden lediglich anvertraut, sodass dieser nicht berechtigt ist, über diese Sachen ohne Einwilligung des Verkäufers zu verfügen.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist berechtigt, die Waren sofort zurückzuverlangen und ohne vorherige Verständigung abzuholen, wobei der Kunde sämtliche hierbei anfallenden Kosten zu tragen hat.
Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer sofort zu verständigen, falls die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gepfändet werden sollten; der Kunde hat die zu pfändenden Waren als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen und den Pfändenden auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche Kosten eines allenfalls notwendigen Verfahrens durch Durchsetzung seines Eigentumsrechtes an diesen Waren zu ersetzen.
Sollte der Kunde durch Verarbeitung oder Vereinigung Alleineigentum an den Waren, die unter Eigentumsvorbehalt an den Kunden geliefert wurden, erwerben, so überträgt er bereits jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vereinigung. Der Kunde hat in diesen Fällen diese neue Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorliegenden Geschäftsbedingungen anzusehen ist, unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu verwahren. Als Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gilt der Bruttorechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von 10% des Bruttoendverbraucherpreises.
6) Lieferbedingungen / Versandkosten
Lieferungen erfolgen spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste (Katalog/Homepage). Teillieferungen sind möglich. Hinsichtlich der Lieferverbindlichkeiten des Verkäufers wird von diesem keine Haftung übernommen, so Dritte, vom Verkäufer verschiedene Produzenten, Vorleistungen zu erbringen hatten, zumal hinsichtlich dieser Vorleistungen von einem ungehinderten Produktionsgang ausgegangen wurde, sofern dies mit den Bestimmungen des KSchG vereinbar ist.
Bei Webshop- Bestellungen fallen bis auf weiteres keine Versandkosten an.
Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung geht mit Erhalt der Ware auf den Kunden über.
7) Gewährleistung
a.) Für Verträge, die vor dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden:
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Erhalt der Ware. In einem Zeitraum von 6 Monaten ab Erhalt der Ware wird angenommen, dass der Mangel bereits im Kaufzeitpunkt vorlag, außer der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. Für die Zeit nach diesen ersten 6 Monaten hat der Kunde nachzuweisen, dass der Mangel bereits im Kaufzeitpunkt vorgelegen ist.
Der Kunde hat den Verkäufer nach Erkennen des Mangels unverzüglich mittels schriftlicher Beschreibung des Mangels und unter Angabe von Name/Telefonnummer/Auftragsnummer per Email an hs-verkauf@hs-zaun.at oder per Brief an H+S Zauntechnik GmbH, 8074 Raaba-Grambach, Gustinus-Ambrosi-Straße 1-3, zu informieren. Der Verkäufer wird sich nach Erhalt der Reklamation umgehend beim Kunden melden um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Begehrt der Kunde Wandlung oder angemessene Preisminderung, so kann sich der Verkäufer von seiner Leistungspflicht durch Austausch der mangelhaften Sache innerhalb angemessener Frist befreien. Begehrt der Kunde Preisminderung, so hat der Verkäufer die Möglichkeit, sich nach seiner Wahl durch Nachtragen des Fehlenden oder durch Verbesserung von seiner Leistungspflicht zu befreien. Wandlung ist nur dann möglich, wenn eine Verbesserung oder ein Austausch unmöglich oder unzumutbar sind.
Bedungene bzw. zugesicherte Eigenschaften im Sinne des §922 ABGB sind als derartige Zusicherungen ausdrücklich zu kennzeichnen/vereinbaren, widrigenfalls durch den Verkäufer keinerlei Haftung für derartige Eigenschaften übernommen wird.
Hinsichtlich Pulverbeschichtung auf feuerverzinkten Teilen wird darauf hingewiesen und vereinbart, dass nicht immer eine optisch völlig einwandfreie Oberfläche zu erzielen ist (vereinzelte Poren-, Blasenbildung), zumal es zu Bleiansammlungen der Zinkschicht kommen kann, die bei Erhitzung (ca. 280° C bei Beschichtung) ausdampfen können. Hinsichtlich verzinkten Teilen (Drähten) ist vereinbart, dass ebenfalls nicht immer eine optisch völlig einwandfreie Oberfläche zu erzielen ist, wie etwa das Auftreten von dunklen- bzw. hellgrauen Bereichen, sowie Weißrost mit weißlichen oder dunklen Korrosionsprodukten – überwiegend bestehend aus Zinkoxid – der durch Lagerung unter feuchten Bedingungen entstehen kann. Derartig beschaffene Oberflächen berechtigen nicht zur Mängelrüge.
b) Für Verträge, die nach dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden:
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Erhalt der Ware. In einem Zeitraum von 12 Monaten ab Erhalt der Ware wird angenommen, dass der Mangel bereits im Kaufzeitpunkt vorlag, außer der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen.
Der Kunde hat den Verkäufer nach Erkennen des Mangels unverzüglich mittels schriftlicher Beschreibung des Mangels und unter Angabe von Name/Telefonnummer/Auftragsnummer per Email an hs-verkauf@hs-zaun.at oder per Brief an H+S Zauntechnik GmbH, 8074 Raaba-Grambach, Gustinus-Ambrosi-Straße 1-3, zu informieren. Der Verkäufer wird sich nach Erhalt der Reklamation umgehend beim Kunden melden um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Primär hat der Kunde Anspruch auf Herstellung eines mangelfreien Zustandes (Verbesserung / Austausch – Wahlrecht des Verkäufers). Wenn dies für den Verkäufer unverhältnismäßig oder unmöglich ist, kommen als weitere Gewährleistungsbehelfe Preisminderung oder Vertragsaufhebung in Betracht.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Bedungene bzw. zugesicherte Eigenschaften im Sinne des §922 ABGB sind als derartige Zusicherungen ausdrücklich zu kennzeichnen/vereinbaren, widrigenfalls durch den Verkäufer keinerlei Haftung für derartige Eigenschaften übernommen wird.
Hinsichtlich Pulverbeschichtung auf feuerverzinkten Teilen wird darauf hingewiesen und vereinbart, dass nicht immer eine optisch völlig einwandfreie Oberfläche zu erzielen ist (vereinzelte Poren-, Blasenbildung), zumal es zu Bleiansammlungen der Zinkschicht kommen kann, die bei Erhitzung (ca. 280° C bei Beschichtung) ausdampfen können. Hinsichtlich verzinkten Teilen (Drähten) ist vereinbart, dass ebenfalls nicht immer eine optisch völlig einwandfreie Oberfläche zu erzielen ist, wie etwa das Auftreten von dunklen- bzw. hellgrauen Bereichen, sowie Weißrost mit weißlichen oder dunklen Korrosionsprodukten – überwiegend bestehend aus Zinkoxid – der durch Lagerung unter feuchten Bedingungen entstehen kann. Derartig beschaffene Oberflächen berechtigen nicht zur Mängelrüge.
8) Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Mängeln, Mangelfolgeschadens, Verletzungen von Personen und Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder krasser grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen.
9) Rechtswahl / Gerichtsstand
Für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergebende Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz des Verkäufers H+S Zauntechnik GmbH sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart. Anzuwenden ist in dem Fall das österreichische materielle Recht unter Ausschluss des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 („UN- Kaufrecht“), außer zwingende Regelungen des KSchG sehen anderes vor. Der Verkäufer kann jedoch auch das für den Kunden zuständige Gericht anrufen, außer zwingende Regelungen des KSchG sehen anderes vor.
10) Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag ist in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen möglich.
11) Montage
Um die Sicherheit der Mitarbeiter sowie eine reibungslose Auftragsabwicklung gewährleisten zu können muss der Verkäufer bereits in der Planungsphase über den Verlauf diverser Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telefon…) informiert sein.
Es ist daher unumgänglich, dass der Kunde dem Verkäufer den Leitungsverlauf am und in der Nähe des geplanten Zaunverlaufes mittels Planskizze bzw. eingezeichnet auf dem Lageplan bekannt gibt.
Ist dem Kunden der Verlauf nicht hinreichend bekannt, so hat er sich beim jeweiligen Anbieter rechtzeitig über den Verlauf der diversen Leitungen zu erkundigen. Achtung – es können sich auch dem Kunden unbekannte Leitungen am oder im Grundstück befinden.
Nicht bekannte Leitungen können im Fall von Starkstromleitungen Lebensgefahr für die Mitarbeiter des Verkäufers bedeuten bzw. zumindest hohe Kosten verursachen.
Der Verkäufer übernimmt für Schäden an nicht oder falsch gekennzeichneten Leitungen keinerlei Haftung. Dem Verkäufer vom Geschädigten in Rechnung gestellte Kosten für Leitungsschäden sind im Verschuldensfall vom Kunden zu tragen. Achtung – im Falle von Personenschäden kann auch der Bauherr von der verletzten Person in Anspruch genommen werden.
Die Baustelle muss zum vereinbarten Termin frei zugänglich sein, damit die Mitarbeiter des Verkäufers ohne Verzögerung mit der Montage beginnen können.
Kann mit der Montage zum vereinbarten Termin nicht begonnen werden, so hat der Kunde dies dem Verkäufer mindestens 2 Werktage vorher bekannt zu geben und einen neuen Termin (längere Wartezeiten!) zu vereinbaren.
Reisen die Mitarbeiter des Verkäufers an, können jedoch nicht termingerecht beginnen aus Gründen, welche in der Sphäre des Kunden liegen (zB. Baustelle nicht frei/ Termin nicht verschoben/…), werden dem Kunden hierfür ein Pauschalbetrag von EUR 70,00 pro Stunde je angereistem Arbeiter plus die Kosten für An- und Abreise in Rechnung gestellt.
Ist für die Zaunmontage ein Betreten des Nachbargrundes nötig, so hat der Kunde als Bauführer vor Montagebeginn das Einvernehmen über die Inanspruchnahme des Grundstücks mit seinem Nachbarn herzustellen. Dies ist von den österreichischen Bauordnungen vorgesehen. Der Kunde hat etwaige Absprachen mit Anrainern/Behörden, welche den Zaunverlauf betreffen, dem Verkäufer vor Montagebeginn unbedingt bekanntzugeben, um Missverständnisse zu vermeiden.
Im Webshop ist keine Montage bestellbar.
12) Datenschutz
Der Verkäufer speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden nur zu Zwecken der Vertragserfüllung. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Darüber hinaus wird die Emailadresse des Kunden für eigene Werbezwecke (zB. anonyme Kundenzufriedenheitsbefragungen) gespeichert und verwendet. Der Kunde kann der Zusendung von derartigen Werbeemails jederzeit mittels formloser Mitteilung an shop@hs-zaun.at oder mittels Link in der Werbeemail selbst widersprechen. Die Emailadresse wird nicht an Dritte weitergegeben.
13) Schlussbestimmungen
Vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Proben und Muster sind als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe etc. anzusehen.
Für alle Unterlagen, die vom Kunden zu bestätigen sind (z.B. Zaunlageplan, Fertigungszeichnungen), wird einvernehmlich vereinbart, dass die erforderliche schriftliche Rückmeldung durch den Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der jeweiligen Unterlagen erfolgen muss. Sollte die Rückbestätigung des Kunden nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, gelten die vom Verkäufer unterbreiteten Vorschläge und/oder Annahmen als vom Kunden angenommen. Beachten Sie bitte, dass nachträglich erfolgte Informationen, auch von Behörden, welche zu einer Änderung des Auftrages führen, kostenpflichtig sind.
H+S Zauntechnik GmbH behält sich vor, Bildmaterial von verarbeiteten Produkten zu erstellen. Dieses Bildmaterial, sofern keine genaue Zuordenbarkeit des Standpunktes sowie zu Personen besteht, kann für Werbezwecke (Homepage, Produktbewerbung, Anschauungsbilder für potentielle Neukunden, Weitergabe an Handelspartner) verwendet werden.
Die Invalidität einzelner Klauseln der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der restlichen Klauseln nicht. Kann sich ein Vertragsteil aufgrund zwingender gesetzlicher Normen nicht auf eine der vorliegenden Bestimmungen berufen, so gilt dies auch für den anderen Teil. Anstelle der nichtigen Klausel soll eine Bestimmung zur Anwendung kommen, die der ungültigen Klausel besonders nahe kommt.
In Fällen Höherer Gewalt ist keine der Vertragsparteien für die Verletzung der ihr vertraglich auferlegten Verpflichtungen verantwortlich. Als Höhere Gewalt sind insbesondere Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen unabhängige Umstände wie Krieg, Aufstand, Beschlagnahme, Embargo, Fehlen von Transportmitteln, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, Einschränkungen des Energieverbrauchs, Erdbeben, Brand und andere Naturkatastrophen anzusehen.
Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen vermeintlicher Gegenansprüche des Kunden ist ausgeschlossen, sofern keine zwingenden Regelungen des KSchG dem widersprechen.
B) UNTERNEHMER B2B / Stand 18.04.2019
1) Geltungsbereich
Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen an Unternehmer gelten nachstehende Bedingungen. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Webshop der H+S Zauntechnik GmbH richtet sich ausschließlich an Kunden aus Österreich.
2) Vertragsabschluss
Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot an die H+S Zauntechnik GmbH dar, einen Vertrag zu schließen.
Bei einer Bestellung im Webshop erhält der Kunde per Email eine Bestellbestätigung, bzw. kann der Bestelltext ausgedruckt werden. Die H+S Zauntechnik GmbH nimmt das Angebot des Kunden durch den Versand der Auftragsbestätigung und/oder den Versand der bestellten Ware an; auf diese Weise kommt der Kaufvertrag zwischen der H+S Zauntechnik GmbH und dem Kunden zustande.
3) Zahlungsbedingungen / Zahlungs- Annahmeverzug / Mahnspesen
Alle Warenlieferungen sind sofort bei Empfang der Ware in bar ohne Abzug zu bezahlen. Wurde ein Kauf auf Rechnung vereinbart, so ist diese sofort nach Erhalt ohne Abzug eines Skontos zur Zahlung fällig. Ebenfalls hat der Kunde allfällige Fahrt- oder Transportkosten innerhalb der zuvor angeführten bzw. anderweitig vereinbarten Frist zu bezahlen.
Wurde schriftlich eine Teilzahlung vereinbart, so ist der Verkäufer berechtigt, den gesamten Kaufpreis sofort einzufordern, wenn der Kunde mit einer Rate im Rückstand ist und er diesen zuvor unter Androhung des Terminverlustes und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen gemahnt hat.
Der Zahlungsverzug des Kunden führt im Übrigen dazu, dass der Verkäufer unter den zuvor angeführten Modalitäten berechtigt ist, sämtliche anderen Forderungen gegenüber diesem Käufer fällig zu stellen.
Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB, mindestens jedoch 12% p.a. gefordert. Weiter verpflichtet sich der Kunde, anfallende Mahnspesen in Höhe von € 15.– pro Mahnschreiben bzw. die notwendigen Inkassogebühren einer anwaltlichen Vertretung entsprechend dem RATG zu tragen.
Sämtliche Rabatte bzw. Nachlässe gelten nur bei fristgerechter Bezahlung.
Für Bestellungen im Webshop ist nur eine Zahlung per Vorauskasse oder Kreditkarte möglich.
Wird die bestellte Ware nicht sofort abgeholt bzw. ungerechtfertigter Weise nicht übernommen, so hat der Verkäufer das Recht, nach seiner Wahl entweder die Ware bei sich auf Gefahr des Kunden unter Anrechnung einer Lagergebühr in der Höhe von 3% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Monat (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) einzulagern und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder unter Setzung einer Nachfrist nach 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen Dritten weiterzuverkaufen, wobei in diesem Falle der Kunde eine sofort fällige Stornogebühr in der Höhe von 20% des Bruttokaufpreises zu bezahlen hat.
4) Eigentumsvorbehalt
Bis der Kaufpreis inklusive sämtlicher Nebengebühren bzw. Spesen anfechtungsfest in der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Verkäufers eingelangt ist, bleiben die gelieferten Waren im alleinigen und unbeschränkten Eigentum des Verkäufers. Sie sind dem Kunden lediglich anvertraut, sodass dieser nicht berechtigt ist, über diese Sachen ohne Einwilligung des Verkäufers zu verfügen.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist berechtigt, die Waren sofort zurückzuverlangen und ohne vorherige Verständigung abzuholen, wobei der Kunde sämtliche hierbei anfallenden Kosten zu tragen hat.
Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer sofort zu verständigen, falls die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gepfändet werden sollten; der Kunde hat die zu pfändenden Waren als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen und den Pfändenden auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche Kosten eines allenfalls notwendigen Verfahrens durch Durchsetzung seines Eigentumsrechtes an diesen Waren zu ersetzen.
Sollte der Kunde durch Verarbeitung oder Vereinigung Alleineigentum an den Waren, die unter Eigentumsvorbehalt an den Kunden geliefert wurden, erwerben, so überträgt er bereits jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vereinigung. Der Kunde hat in diesen Fällen diese neue Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorliegenden Geschäftsbedingungen anzusehen ist, unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu verwahren. Als Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gilt der Bruttorechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von 10% des Bruttoendverbraucherpreises.
5) Lieferbedingungen / Versandkosten
Lieferungen erfolgen spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Versandkosten sind in der aktuellen Preisliste (Katalog/Homepage) des Verkäufers angegeben. Teillieferungen sind möglich. Hinsichtlich der Lieferverbindlichkeiten des Verkäufers wird von diesem keine Haftung übernommen, so Dritte, vom Verkäufer verschiedene Produzenten, Vorleistungen zu erbringen hatten, zumal hinsichtlich dieser Vorleistungen von einem ungehinderten Produktionsgang ausgegangen wurde.
Bei Webshop- Bestellungen fallen bis auf weiteres keine Versandkosten an.
Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.
6) Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Erhalt der Ware. Rügepflicht gemäß § 377 UGB: Der Kunde hat dem Verkäufer Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist mittels schriftlicher Beschreibung des Mangels und unter Angabe von Firma/Telefonnummer/Auftragsnummer per Email an hs-verkauf@hs-zaun.at oder per Brief an H+S Zauntechnik GmbH, 8074 Raaba-Grambach, Gustinus-Ambrosi-Straße 1-3, anzuzeigen. Der Verkäufer wird sich nach Erhalt der Reklamation umgehend beim Kunden melden um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Unterlässt der Kunde die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) nicht mehr geltend machen.
Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss er ebenfalls in angemessener Frist angezeigt werden; andernfalls kann der Kunde auch in Ansehung dieses Mangels die oben bezeichneten Ansprüche nicht mehr geltend machen.
Begehrt der Kunde Wandlung oder angemessene Preisminderung, so kann sich der Verkäufer von seiner Leistungspflicht durch Austausch der mangelhaften Sache innerhalb angemessener Frist befreien. Begehrt der Kunde Preisminderung, so hat der Verkäufer die Möglichkeit, sich nach seiner Wahl durch Nachtragen des Fehlenden oder durch Verbesserung von seiner Leistungspflicht zu befreien. Wandlung ist nur dann möglich, wenn eine Verbesserung oder ein Austausch unmöglich oder unzumutbar sind.
Bedungene bzw. zugesicherte Eigenschaften im Sinne des §922 ABGB sind als derartige Zusicherungen ausdrücklich zu kennzeichnen/vereinbaren, widrigenfalls durch den Verkäufer keinerlei Haftung für derartige Eigenschaften übernommen wird.
Hinsichtlich Pulverbeschichtung auf feuerverzinkten Teilen wird darauf hingewiesen und vereinbart, dass nicht immer eine optisch völlig einwandfreie Oberfläche zu erzielen ist (vereinzelte Poren-, Blasenbildung), zumal es zu Bleiansammlungen der Zinkschicht kommen kann, die bei Erhitzung (ca. 280° C bei Beschichtung) ausdampfen können. Hinsichtlich verzinkten Teilen (Drähten) ist vereinbart, dass ebenfalls nicht immer eine optisch völlig einwandfreie Oberfläche zu erzielen ist, wie etwa das Auftreten von dunklen- bzw. hellgrauen Bereichen, sowie Weißrost mit weißlichen oder dunklen Korrosionsprodukten – überwiegend bestehend aus Zinkoxid – der durch Lagerung unter feuchten Bedingungen entstehen kann. Derartig beschaffene Oberflächen berechtigen nicht zur Mängelrüge.
7) Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Mängeln, Verletzungen von Personen und Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder krasser grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen. Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
8) Rechtswahl / Gerichtsstand
Es kommt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen zur Anwendung.
Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ebenfalls ausgeschlossen.
Der Erfüllungsort ist Graz.
Für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergebende Streitigkeiten wird gem. § 88 JN die ausschließliche Zuständigkeit des für den Erfüllungsort örtlich zuständigen Gerichts erster Instanz vereinbart.
9) Montage
Um die Sicherheit der Mitarbeiter sowie eine reibungslose Auftragsabwicklung gewährleisten zu können muss der Verkäufer bereits in der Planungsphase über den Verlauf diverser Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telefon…) informiert sein.
Es ist daher unumgänglich, dass der Kunde dem Verkäufer den Leitungsverlauf am und in der Nähe des geplanten Zaunverlaufes mittels Planskizze bzw. eingezeichnet auf dem Lageplan bekannt gibt.
Ist dem Kunden der Verlauf nicht hinreichend bekannt, so hat er sich beim jeweiligen Anbieter rechtzeitig über den Verlauf der diversen Leitungen zu erkundigen. Achtung – es können sich auch dem Kunden unbekannte Leitungen am oder im Grundstück befinden.
Nicht bekannte Leitungen können im Fall von Starkstromleitungen Lebensgefahr für die Mitarbeiter des Verkäufers bedeuten bzw. zumindest hohe Kosten verursachen.
Der Verkäufer übernimmt für Schäden an nicht oder falsch gekennzeichneten Leitungen keinerlei Haftung. Dem Verkäufer vom Geschädigten in Rechnung gestellte Kosten für Leitungsschäden sind im Verschuldensfall vom Kunden zu tragen. Achtung – im Falle von Personenschäden kann auch der Bauherr von der verletzten Person in Anspruch genommen werden.
Die Baustelle muss zum vereinbarten Termin frei zugänglich sein, damit die Mitarbeiter des Verkäufers ohne Verzögerung mit der Montage beginnen können.
Kann mit der Montage zum vereinbarten Termin nicht begonnen werden, so hat der Kunde dies dem Verkäufer mindestens 2 Werktage vorher bekannt zu geben und einen neuen Termin (längere Wartezeiten!) zu vereinbaren.
Reisen die Mitarbeiter des Verkäufers an, können jedoch nicht termingerecht beginnen aus Gründen, welche in der Sphäre des Kunden liegen (zB. Baustelle nicht frei/ Termin nicht verschoben/…), werden dem Kunden hierfür ein Pauschalbetrag von EUR 70,00 pro Stunde je angereistem Arbeiter plus die Kosten für An- und Abreise in Rechnung gestellt.
Ist für die Zaunmontage ein Betreten des Nachbargrundes nötig, so hat der Kunde als Bauführer vor Montagebeginn das Einvernehmen über die Inanspruchnahme des Grundstücks mit seinem Nachbarn herzustellen. Dies ist von den österreichischen Bauordnungen vorgesehen. Der Kunde hat etwaige Absprachen mit Anrainern/Behörden, welche den Zaunverlauf betreffen, dem Verkäufer vor Montagebeginn unbedingt bekanntzugeben, um Missverständnisse zu vermeiden.
Im Webshop ist keine Montage bestellbar.
10) Datenschutz
Der Verkäufer speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden nur zu Zwecken der Vertragserfüllung. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Darüber hinaus wird die Emailadresse des Kunden für eigene Werbezwecke (zB. anonyme Kundenzufriedenheitsbefragungen) gespeichert und verwendet. Der Kunde kann der Zusendung von derartigen Werbeemails jederzeit mittels formloser Mitteilung an shop@hs-zaun.at oder mittels Link in der Werbeemail selbst widersprechen. Die Emailadresse wird nicht an Dritte weitergegeben.
11) Schlussbestimmungen
Vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Proben und Muster sind als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe etc. anzusehen.
Für alle Unterlagen, die vom Kunden zu bestätigen sind (z.B. Zaunlageplan, Fertigungszeichnungen) wird einvernehmlich vereinbart, dass die erforderliche schriftliche Rückmeldung durch den Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der jeweiligen Unterlagen erfolgen muss. Sollte die Rückbestätigung des Kunden nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, gelten die vom Verkäufer unterbreiteten Vorschläge und/oder Annahmen als vom Kunden angenommen. Beachten Sie bitte, dass nachträglich erfolgte Informationen, auch von Behörden, welche zu einer Änderung des Auftrages führen, kostenpflichtig sind.
H+S Zauntechnik GmbH behält sich vor, Bildmaterial von verarbeiteten Produkten zu erstellen. Dieses Bildmaterial, sofern keine genaue Zuordenbarkeit des Standpunktes sowie zu Personen besteht, kann für Werbezwecke (Homepage, Produktbewerbung, Anschauungsbilder für potentielle Neukunden, Weitergabe an Handelspartner) verwendet werden.
Die Invalidität einzelner Klauseln der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der restlichen Klauseln nicht. Kann sich ein Vertragsteil aufgrund zwingender gesetzlicher Normen nicht auf eine der vorliegenden Bestimmungen berufen, so gilt dies auch für den anderen Teil. Anstelle der nichtigen Klausel soll eine Bestimmung zur Anwendung kommen, die der ungültigen Klausel besonders nahe kommt.
In Fällen Höherer Gewalt ist keine der Vertragsparteien für die Verletzung der ihr vertraglich auferlegten Verpflichtungen verantwortlich. Als Höhere Gewalt sind insbesondere Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen unabhängige Umstände wie Krieg, Aufstand, Beschlagnahme, Embargo, Fehlen von Transportmitteln, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, Einschränkungen des Energieverbrauchs, Erdbeben, Brand und andere Naturkatastrophen anzusehen.
Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen vermeintlicher Gegenansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.